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Weiter sinkende Verfahrenseingänge und geringerer Verfahrensbestand beim Sozialgericht Stuttgart

Datum: 25.01.2012

Kurzbeschreibung: Im zweiten Halbjahr des Jahres 2011 sind die Verfahrenseingänge beim Sozialgericht Stuttgart weiter gesunken. Damit hat sich der bereits Mitte des Jahres abgezeichnete Trend erfreulicherweise fortgesetzt. Der Rückgang betrifft fast alle Rechtsgebiete, auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV"). Nach einem stetig zunehmenden Klageaufkommen in den vergangenen Jahren ist der Bestand an Klagen aber noch immer sehr hoch. Bei weiter zurückgehenden Klageeingängen hoffen die Richter, den hohen Bestand weiter abbauen zu können.

Beim Sozialgericht Stuttgart sind im Jahr 2011 insgesamt 6.431 Klagen eingegangen. Das sind ca. 13 % weniger als im Jahr zuvor. Im Jahr 2010 hatte das Sozialgericht Stuttgart allerdings mit 7.394 Klagen seinen Höchststand an Klageeingängen zu verzeichnen. Die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (sog. Eilverfahren) gingen um ca. 14 % von 710 Verfahren im Jahr 2010 auf 612 Verfahren im Jahr 2011 zurück.

Fast alle Rechtsgebiete, für die das Sozialgericht zuständig ist, sind von dem Rückgang der Verfahrenseingänge betroffen. Die stärkste Verringerung ist mit knapp 30 % bei Klagen auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzeichnen (1.364 im Jahr 2011 / 1.926 im Jahr 2010). Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind ca. 17 % weniger Verfahren (Klagen und Eilverfahren) eingegangen (1.725 im Jahr 2011 / 2.084 im Jahr 2010). Letzteres ist vermutlich auf die positiven Entwicklungen der Konjunktur und des Arbeitsmarktes im vergangenen Jahr zurückzuführen.

 

Infolge der rückläufigen Verfahrenseingänge konnte der Bestand an unerledigten Verfahren um ca. 6 % abgebaut werden (8.291 am 31.12.2011 / 8.833 am 31.12.2010). Dennoch ist der Bestand mit 8.291 Verfahren nach wie vor sehr hoch. Der einzelne Richter war im Jahr 2011 durchschnittlich für ca. 360 Verfahren zuständig, was in etwa dem Vorjahresniveau entspricht. Ein leichter Anstieg der durchschnittlichen Verfahrensdauer eines Klageverfahrens ließ sich daher nicht vermeiden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug im Jahr 2011 etwa 13,5 Monate. Im Jahr 2010 konnten Klageverfahren im Durchschnitt nach 13,3 Monaten abgeschlossen werden.

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