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Jahresmedieninformation 2017 des Sozialgerichts Freiburg

vom 03.07.2017 

„Hartz IV“ und Krankenversicherung Hauptthemen

beim Sozialgericht - nur wenige Klagen nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz

 

Allgemeine Informationen

 

Das Sozialgericht Freiburg ist nach der Zahl seiner Beschäftigten und nach seinem Geschäftsanfall das größte Sozialgericht Badens und das zweitgrößte Baden-Württembergs. Sozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte und für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zuständig. Dabei handelt es sich meist um Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden, insbesondere in den Bereichen Sozialversicherung (u.a. Kranken- und Rentenversicherung), Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder umgangssprachlich „Hartz IV“), Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht. Örtlich zuständig ist das Sozialgericht Freiburg für Klägerinnen und Kläger aus der Stadt Freiburg sowie den Landkreisen Ortenaukreis, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Waldshut. In Knappschaftsangelegenheiten (Sozialversicherung für den Bergbau) ist es das Gericht erster Instanz für ganz Baden-Württemberg. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist u.a. für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte Menschen gerichtskostenfrei; die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.

 

Weiterhin sind viele Klagen erfolgreich

 

Eine relativ hohe Erfolgsquote ist für Klagen vor dem Sozialgericht typisch. So endeten bereits im Jahre 2015 rund 36% der abgeschlossenen Klageverfahren mit einem vollständigen oder teilweisen Obsiegen der klagenden Bürger und Bürgerinnen. Im Jahr 2016 hat sich diese Quote auf 48% der abgeschlossenen Klageverfahren, also fast die Hälfte, erhöht. Im 1. Halbjahr 2017 ist dieser Anteil auf immer noch beachtliche 39% zurückgegangen. Mehr erfolgreiche Klagen gab es insbesondere im Krankenversicherungsrecht (70%), aber auch auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung (32%), bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (42%) und im Schwerbehindertenrecht. Hier und im Sozialhilferecht war etwa jede zweite Klage ganz oder teilweise erfolgreich. Selbst im Rechtsgebiet mit der niedrigsten Erfolgsquote, der gesetzlichen Unfallversicherung, endete 2016 fast jede vierte Klage zumindest mit einem Teilerfolg.

 

Weniger neue Klagen, Abbau der Bestände, schnellere Verfahren

 

Im Jahr 2016 sind beim Sozialgericht Freiburg 13,9% weniger Klagen als im Kalenderjahr davor eingegangen (4.544 statt 5.276). Bei den Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz war sogar ein Rückgang um 31,3 % (529 statt 770) zu verzeichnen. Die Verfahrenseingänge im 1. Halbjahr 2017 deuten auf eine Stabilisierung auf diesem Niveau hin (2063 Klagen, 297 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes). Im Durchschnitt entfielen so im Jahr 2016 auf jede(n) in Vollzeit beschäftigten Richter/in lediglich noch 270 neue Verfahren (Klagen und einstweiliger Rechtsschutz) gegenüber 347 im Jahr 2015. Die geringere Belastung durch neue Verfahren konnte zur Reduzierung der Bestände genutzt werden. Die Zahl der pro voller Richterstelle erledigten Verfahren (312) blieb im Jahr 2016 auf dem Niveau des Vorjahres. So betrug der durchschnittliche Bestand einer Vollzeitkammer an unerledigten Verfahren zum 31.12.2016 nur noch 249 Fälle, d.h. 20,7% weniger als vor einem Jahr (Stand 31.12.2015: 314). Auch die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren konnte 2016 leicht auf 12,2 Monate gegenüber 12,3 im Jahr 2015 reduziert werden (die Verfahrensdauer im Einzelfall hängt in erster Linie von Art und Umfang der erforderlichen Ermittlungen ab und variiert daher stark).

 

Hartz IV-Klagen gehen zurück, aber auf hohem Niveau -

Nur wenige Klagen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Auch im dreizehnten Jahr nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende stammten die meisten neuen Verfahren aus diesem Rechtsgebiet („Hartz IV“), nämlich 1.619. Das entspricht einem Anteil von fast 28% am Gesamtaufkommen. Gegenüber 2015 haben sich aber sowohl Anzahl als auch Anteil dieser Verfahren spürbar verringert (2.238 bzw. 38%). Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird jedoch voraussichtlich auch in naher Zukunft das zahlenstärkste Rechtsgebiet bleiben. Nach wie vor sind zahlreiche für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wichtige Rechtsfragen nicht abschließend geklärt und daher immer wieder Gegenstand von Klagen. So sind im 1. Halbjahr 2017 bereits wieder 823 Verfahren aus diesem Rechtsgebiet beim Sozialgericht Freiburg anhängig geworden.

 

Am zweithäufigsten wurde 2016 - wie bereits im Vorjahr - gegen Entscheidungen der Krankenkassen geklagt, nämlich 987 mal (2015: 1.117). Auf Platz drei folgt die gesetzliche Rentenversicherung, wo die Verfahrenseingänge in etwa stabil blieben (2016: 844, 2015: 895). Das Gleiche gilt für die nächststärksten Gebiete Schwerbehindertenrecht (526 Verfahren), Sozialhilfe (393) sowie gesetzliche Unfall- und Arbeitslosenversicherung (268 bzw. 232).

 

Die gestiegene Anzahl von Asylanträgen in den Jahren 2015 und 2016 hat beim Sozialgericht Freiburg nicht zu einem signifikanten Anstieg von Streitverfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geführt. Aus diesem - absolut betrachtet ohnehin sehr kleinen - Rechtsgebiet wurden 2016 lediglich 12 Klagen erhoben (1. Halbjahr 2017: 4) und 3 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt (1. Halbjahr 2017: ebenfalls 3). Dies liegt im Rahmen des nach langjähriger Erfahrung Üblichen.





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