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Anfahrt zum Sozialgericht Reutlingen

 

In der Schulstraße besteht die Möglichkeit, den PKW in einem gebührenpflichtigen Parkhaus unterzustellen.

Vor dem Gerichtsgebäude sind zwei Behindertenparkplätze vorhanden.

Anfahrt mit dem PKW

Anfahrt aus Richtung Stuttgart:

Über B 27 zur Stadtmitte Reutlingen - Karlstraße - Kaiserstraße - Schulstraße.

Anfahrt aus Richtung Tübingen:

Über B 28 zur Stadtmitte Reutlingen - Karlstraße - Kaiserstraße - Schulstraße.

Anfahrt aus Richtung Metzingen:

Über B 28 zur Stadtmitte Reutlingen - Karlstraße - Kaiserstraße - Schulstraße.

 

Anfahrt mit der Bahn

Vom Hauptbahnhof  geradeaus zur Karlstraße - Gartenstraße -  Schulstraße. Zu Fuß ca. 5 Minuten Gehzeit.

 

 

 

 

 

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