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Jahrespressegespräch 2024

Datum: 13.03.2024

Kurzbeschreibung: Jahrespressegespräch 2024

Jahrespressegespräch 2024                                                                      

Die Eingangszahlen beim Sozialgericht Reutlingen sind im Gegensatz zu den
vorangegangenen Jahren leicht gestiegen (2.546 Klagen und 195 Eilanträge im Jahr
2023). Der Zuwachs an Klagen ist letztlich auf drei Rechtsgebiete zurückzuführen
(Unfallversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht und Klageverfahren im Bereich
SGB II). Ein genauer Grund, warum es gerade in diesen drei Rechtsgebieten zu einem
erhöhten Klageaufkommen kam, ist nicht bekannt.
Von sämtlichen erledigten Verfahren musste das Sozialgericht Reutlingen in ca. 27%
der Fälle eine Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss) treffen, wobei hier
die KlägerInnen in fast 79% der Fälle unterlagen, die Klage oder der Antrag also
abgewiesen wurde. Dies bedeutet aber auch, dass die Behörde in 79% der Fälle richtig
entschieden hatte, sodass eine hohe Quote bei den abweisenden Entscheidungen
zugleich eine überwiegend rechtmäßige Entscheidungsquote der Behörden bedeutet.
Neben den gerichtlichen Entscheidungen erledigten sich 2023 von allen erledigten
Verfahren jeweils ca. 9% durch Vergleich bzw. Anerkenntnis und fast 35 % wurden
von den Klägerinnen und Klägern wieder zurückgenommen. Hierbei ist jedoch zu
betonen, dass sowohl Vergleiche, Anerkenntnisse und Rücknahme oftmals im
Nachgang zu durchgeführten medizinischen Ermittlungen des Gerichts (Befragung der
behandelnden Ärzte als sachverständige Zeugen oder Einholung eines
sozialmedizinischen Gutachtens) und/oder rechtlichen Hinweisen der Richterinnen
und Richter geschlossen oder abgegeben wurden.
Erfreulicherweise konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer in 2023 im Vergleich
zu 2022 um einen Monat von 13,0 auf nunmehr 12,9 Monate verkürzt werden. Auffällig
bei der durchschnittlichen Verfahrensdauer der einzelnen Rechtsgebiete ist, dass die
Rechtsgebiete, in denen z.T. umfangreiche medizinische Ermittlungen stattfinden,
überdurchschnittlich lange dauern (z.B. Schwerbehindertenrecht, Rentenversicherung
und Unfallversicherung). Des Weiteren kommt hinzu, dass die Regierungspräsidien im
Bereich des Schwerbehindertenrechts derzeit sehr lange benötigen, um medizinische
Erkenntnisse des Klageverfahrens bewerten zu können und hier Stellungnahmefristen
von ca. 6 Monaten leider keine Ausnahme bilden.

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